Werkstufe

Werkstufe

Die Werkstufe ist die Abschlussstufe in unserer Schule. Abgesehen von 3 Pflichtjahren in der Werkstufe können die Eltern für weitere 3 Jahre eine Verlängerung beantragen. Die Werkstufe hat den Auftrag den geistig behinderten Menschen gezielt auf sein Leben als Erwachsener vorzubereiten. Der Stundenplan umfasst auch weiterhin feste Bestandteile wie Religion, Sport, Andacht, Singekreis und Wahlkurs.

Der Gesamtunterricht allerdings ist in unseren Werkstufenklassen geprägt von der Arbeit an jährlich wechselnden Projekten. Diese sind:

  • Wäsche
  • Frühstückscafé
  • Nachmittagscafé
  • Hausmeisterhilfsdienst

Für die Arbeitshaltung ist es sehr vorteilhaft, dass es sich hier um Dienstleistungen handelt, die für die Anderen getan und auch erfüllt werden müssen. Ebenso werden die kulturtechnischen Fähigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) praxisbezogen angewendet.

Die Arbeit in den Projekten umfasst damit sowohl die Allgemeinförderung, Bildung und Erziehung, als auch die Berufsvorbereitung. Sie umfasst die Vorbereitung auf die Berufsrolle als Aspekt des Erwachsenenlebens. Hier werden Grundfähigkeiten und -fertigkeiten vermittelt und geübt, die für verschiedene berufliche Tätigkeiten von Bedeutung sind.
Das Prinzip der Erwachsenenpädagogik in der Werkstufe beinhaltet nicht nur die Vorbereitung auf die Arbeit, sondern auch die Vorbereitung auf andere Wohnformen, Möglichkeiten der altersgerechten Freizeitgestaltung, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel, Ich- Erfahrungen auf dem Weg in das Erwachsenenleben.

In der Werkstufe werden insgesamt drei Praktika in der Regel in nahegelegenen Werkstätten angeboten. Praktika in anderen Einrichtungen sind möglich. So sammelten einige Schüler auch Erfahrungen im Supermarkt, Kindergarten, Hotel oder einem Heizkörperwerk. Diese Praktika in den verschiedenen Arbeitsbereichen oder dem Förderbereich dienen dem Kennenlernen der Folgeeinrichtungen und verschaffen Schülern und Eltern einen Einblick in die Arbeitswelt und Wohnsituation für erwachsene Menschen mit Behinderung. Ebenso dienen sie eigene Interessen und Fähigkeiten in der beruflichen Zukunft auszutesten und sollen die Wahl einer Folgeeinrichtung und deren Arbeitszweig, aber auch einer eventuellen neuen Wohnsituation durch das Verlassen des Elternhauses oder Kinderheimes erleichtern.